INFOS
Ablauf, Vergütung & Co.
SYSTEMISCHE BERATUNG & THERAPIE:
Für Kinder, Jugendliche & Erwachsene
Für Paare, Eltern & Familien
Für Regenbogen- & Patchworkfamilien
Für erwachsene Bezugspersonen & Co.
NACH WUNSCH:
Einzel-, Paar- & Familienberatung
BEI BEDARF:
Aufsuchende Beratung & Familientherapie (AFT)
SONSTIGES:
Privates & berufliches Coaching bei Umbruch & Krise
/ Theaterpädagogische Workshops
/ Mitarbeiterschulungen & Workshops
/ Workshops für Eltern & Bezugspersonen zum Thema Pubertät
/ Vorträge rund um Reifungskrisen der sexuellen Identität
/ Vorträge zu meinen Schwerpunktthemen
Private Abrechnung:
Modell mit vielen Vorteilen.
Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Es ist aber mit ein paar unschlagbaren Vorteilen verbunden, meine Beratung und Therapie-Leistungen als Selbstzahler/in privat zu begleichen.
1/ Absolute Diskretion: Werden Therapiekosten von der Krankenkasse übernommen, ist das auch in Ihren Akten vermerkt. Wer also etwa aus beruflichen Gründen größten Wert auf hundertprozentige Diskretion legt, ist mit der privaten Abrechnung als Selbstzahler/in besser beraten.
2/ Keine Daten an Dritte: Ob Versicherungen, Behörden oder öffentlicher Arbeitgeber – Ihre individuelle Situation, Vorgeschichte, Beratungsinhalte und der Therapieverlauf bleiben anonym und müssen gegenüber niemand anderem dokumentiert und offengelegt werden.
3/ Zeitnaher Termin: Die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz ist in der Regel relativ lang. Dabei brauchen und wünschen Menschen in der Krise sofort Unterstützung und Hilfe. In meiner Praxis kann ich Ihnen schnell und zeitnah einen Termin anbieten.
Mit welchen Kosten muss ich als Selbstzahler/in kalkulieren?
Erstberatung // 60 Minuten: 60,- Euro
Einzelberatung // 60 Minuten: 90,- Euro; 90 Minuten: 120,- Euro
Paarberatung // 60 Minuten: 120,- Euro; 90 Minuten: 180,- Euro
Familiensetting (prozessorientiert) // max. 120 Minuten: 200,- Euro
Diskretion & Schweigepflicht als oberstes Gebot
Sie können sicher sein: Alles was in der Beratung zwischen uns gesprochen und erarbeitet wird, unterliegt der Schweigepflicht und wird in keinem Fall an Angehörige oder sonstige Dritte weitergegeben, außer Sie geben dazu Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Selbstverständlich gelten Diskretion und Schweigepflicht auch für Kinder und Jugendliche. Einzige Ausnahme: Falls der dringende Verdacht einer Selbst- und Fremdgefährdung oder einer Kindeswohlgefährdung vorliegt, bin ich verpflichtet, eine Gefährdungsmeldung nach „§8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ zu machen.